Privathaftpflicht: Warnung vor Deckungslücken

28.08.2018 – Der Bund der Versicherten warnt vor zu niedrigen Deckungssummen in der privaten Haftpflicht. Laut Empfehlung des BdV sollten mindestens 15 Mio. Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vereinbart sein. Vor allem Altverträge sollten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.


Zur Höhe der vereinbarten Haftpflicht-Summe gehen die Meinungen innerhalb der Branche allerdings auseinander. »Finanztest«, das Verbrauchermagazin des Stiftung Warentest, rät zu einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio., „Check24“ 10 Mio. Euro Mindestdeckung.

Es ist auf jeden Fall ratsam, die vereinbarte Summe so hoch wie möglich ausfallen zu lassen. Gerade bei Personenschäden haftet der Verursacher laut BGB mit seinem kompletten Privatvermögen, und zwar lebenslang.

Deckungssummen zwischen fünf und 50 Mio. Euro sind bei Haftpflicht-Neuverträgen mittlerweile Standard, außerdem hat sich das Bedingungswerk vieler Versicherer verbessert (Stichwort Forderungsausfalldeckung). Es kann sich also lohnen, eine alte Police gegen einen Neuvertrag einzutauschen.

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