O bis O - Keine Haftung ohne Haftung!

19.10.2018 - Die Uhren ticken zwar noch nach Sommerzeit und das Wetter war spätsommerlich schön, aber spätestens jetzt sollten Sie die Reifen Ihres Kfz von Sommer- auf Winterzeit umgestellt haben, die Winterreifen-Saison hat begonnen!


Denn wer dem drohenden Matsch-und-nasse-Blätter-Wetter mit seinen Sommerreifen begegnet, der riskiert bei dieser Rutschpartie seinen Versicherungsschutz. Seit 2010 gilt laut StVO die sogenannte »situative Winterreifenpflicht« in Deutschland. Das heißt, Winterreifen sind Pflicht bei schlechten Straßenverhältnissen wie Eis, Schnee und Reifglätte. Von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern - also O bis O - sollten die Winterreifen montiert bleiben. Hierbei müssen die Pneus eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben, sonst gehören sie auf den Müll.

Seit der Wintersaison 2017/18 gelten überdies nur noch Reifen mit dem „Alpine-Symbol“ als wintertauglich. (Ein gezackter Berg mit einer Schneeflocke). Die Übergangsregelung für sogenannte M+S-Reifen ohne dieses Symbol gilt noch bis 2014, sofern diese vor 2017 hergestellt wurden.

Im Falle, dass Sie mit Sommerreifen einen Unfall bauen, bleibt zwar die Haftpflicht bestehen, aber die Vollkaskoversicherung kann sich weigern, eigene Schäden zu bezahlen.

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