Dashcam-Videos sind als Beweismittel bei Unfällen zulässig

04.06.2018 - Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 233/17) sind Aufnahmen von Dashcams künftig in Einzelfällen zulässig, wenn es um die Frage der Schuld oder Unschuld bei Verkehrsunfällen geht.


Videos von Dashcams - also Minikameras, die vom Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe eines Autos filmen - waren bisher aus Datenschutzgründen als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun entschieden, dass solche Aufnahmen künftig bei Unfall-Prozessen genutzt werden dürfen, um Unfallhergänge zu klären.

Aus diesem Grund spricht sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft klar für die Anschaffung einer solche Kamera aus. Im Falle der durch die Aufnahme nachgewiesenen Unschuld des Fahrers kann so zum Beispiel der Schadensfreiheitsrabatt gerettet werden.

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