Betriebsrente: Ein neues Modell und wichtige Änderungen

12.06.2018 - Zu den bisherigen Betriebsrenten-Modellen gesellt sich in diesem Jahr das neue Sozialpartnermodell. Mit den Neuerungen soll die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge attraktiver gestaltet werden.


Die Neuerungen sollen dafür sorgen, dass die betriebliche Altersvorsorge künftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern stärker genutzt wird. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber nicht mehr für die zugesagte Rente haften, Versorgungseinrichtungen dürfen keine Leistung mehr garantieren und Geringverdiener-Sparbeiträge werden bezuschusst. Außerdem wird der Freibetrag aus Betriebs- und Riesterrenten auf die Grundsicherung künftig nicht mehr angerechnet.

Bestehende Verträge können möglicherweise noch bessere Regelungen oder günstigere Konditionen enthalten, wie zum Beispiel einen höheren Garantiezins, ergänzende Absicherung für Hinterbliebene oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ob für Sie als Verbraucher das neue Sozialpartnermodell günstiger ist als bereits bestehende Modelle, hängt von individuellen Faktoren ab. Lassen Sie sich am Besten beraten und vergleichen Sie alte und neue Verträge.

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